Re: Bebauungsplan und andere Ausnahmen


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Abgeschickt von Bauassessor am 23 Januar, 2008 um 17:19:12:

Antwort auf: Bebauungsplan und andere Ausnahmen von Herbert am 23 Januar, 2008 um 14:57:24:

Hallo,

ja, das ist ein Problem in vielen Gemeinden. Es wird ein Bebauungsplan aufgestellt, dann kommen die ersten Anfragen, ob man nicht über irgendwelche Festsetzungen hinweg gehen könnte, dann genehmigt man eine Befreiung (auch wenn sie eigentlich nciht zulässig wäre) und nach einigen Jahre ist das Planungsziel verfehlt.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Auch einen Antrag auf Befreiung stellen, und hoffen, dass man bei der Stadt nichts dazu gelernt hat
2. Bei der Gemeinde drauf hinweisen, dass die Planungsziele nicht mehr erreicht werden können und somit ein Plaungserfordernis für die Stadt entstanden ist. Das ganze am besten im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB), noch besser im beschleunigten Verfahren (wenn die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt sind) - dann dauert das ganze Verfahren im besten Fall 6 Monate, im worst-case mehrere Jahre.


: Hallo!
: Ich besitzte eine Baulücke und im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der gibt mir u. A. den Abstand von mind. 5 Metern zur Süd- (ist ja o.k.) und Nordgranze (doof, hätte den Platz lieber im Süden) vor.
: In der Tat ist es so, dass nahezu jeder andere Grundstückseigentümer die Baugrenzen des B-Plans NICHT eingehalten hat. Diese Bebauungen wurden jedoch sowohl von Nachbarn, Gemeinde und Landratsamt so genehmigt.
: Frage:
: Welchen Sinn hat dieser B-Plan noch?
: Wenn ich mich daran halte, geht mir wertvoller Raum im Süden verloren, wenn ich mich nicht daran halte, bin ich ein Verbrecher. Was kann man in dieser Situation tun?
: Auf der einen Seite kann die Gemeinde doch keinen B-Plan festlegen, vondem Sie dann von Fall zu Fall Ausnahmen macht.
: Gruß





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