nachträglicher Balkonanbau in einer Reihenhausanlage


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Abgeschickt von ursel am 23 Januar, 2008 um 22:55:09

ist ein nachträglicher Balkonanbau (ca. 8 qm) in einer Reihenhausanlage (Standort HessenI genehmigungspflichtig oder anzeigepflichtig? müssen die nachbarn zustimmen?



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