Grenzbebauung in RLP (Probleme mit Bauamt und Nachbarn


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Abgeschickt von Lucie am 24 Januar, 2008 um 10:40:46

Hallo!
Zur Sachlage : wir wollten eine Scheune, die an unser Wohnhaus angebaut war abreißen um ein neues Haus zu bauen. Das Nachbarhaus wurde aber bereits auf die Grenze gebaut.

Nach Rücksprache mit dem Bauamt wurde uns mündlich folges mittgeteilt : wer auf die Grenze baut verliert sein Grenzrecht und wo schon mal ein Gebäude gestanden hat kann man auch wieder bauen.
Die Scheune kann ohne Abrissgenehmigung abgerissen werden und das Fundament kann ebenfalls beseitigt werden. Selbst eine Bauvoranfrage ist nicht nötig. !

Jetzt haben wir die Scheune abgerissen und den Plan beim Bauamt als Voranfrage eingereicht.

Jetzt lehnt genau der selbe Sachbearbeiter mit dem wir schon gesprochen haben unsere Anfrage ab mit der Begründung : wir müssen die 3 mtr. Abstand zu Grenze halten.
Dann haben wir bei unseren Nachbarn angefragt ob sie uns die Grenzbebauung genehmigen würden, aber diese lehnen jetzt, weil sie durch den Abriss der Scheune Vorteile haben.

hat schon mal jemand ein solches Problem gehabt und kann mir vielleicht weiterhelfen?





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