Re: Überbauung durch Dämmung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Januar, 2008 um 00:37:24

Antwort auf: Überbauung durch Dämmung von Lara am 25 Januar, 2008 um 14:31:56:

: Wir haben letztes Jahr von einer Baufirma ein Doppelhausgrundstück gekauft und uns aber aufgrund einiger Vorkommnisse entschlossen, mit dieser Baufirma nicht zu bauen. Nun haben wir mit unserem Doppelhaus angefangen und hatten dies der gegnerischen Baufirma auch mitgeteilt. Baupläne von unserem Vorhaben lagen denen vor, wir hatten immer davon gesprochen, 11m lang zu bauen, was der gegnerischen Baufirma bereits seit 2006 bekannt war. Nachdem dann unser Keller fertiggestellt war begann eben auch diese Baufirma an zu bauen. Dabei mussten wir feststellen, dass deren Haus vorne rd. 67 cm und hinten 39 cm kürzer wird als unseres.Da wir unser Haus aber mit WDVS geplant haben, käme es nun zu einer Überbauung auf das andere Grundstück. Nach einem Treffen mit deren Bauleiter und unserem hatten wir das Problem angesprochen und dem anderen Bauleiter mitgeteilt, dass wir den Keller mit 8 cm dämmen würden, und den Geschäftsführer der Baufirma um Einverständnis für die Dämmung oberhalb des Bodens fragen. Der Bauleiter hat dazu nichts gesagt und auch Wochen nachdem wir den Keller gedämmt hatten kam kein Widerspruch. Wir hatten die Baufirma auch mit mehreren Schreiben, Telefonaten und sogar einem Termin mit dem Geschäftsführer gefragt, ob diese der Überbauung durch die Dämmung zustimmen. Leider haben wir nie eine Antwort erhalten und zum Termin ist der Geschäftsführer auch nicht erschienen. Dann kam von dem Bauleiter eine mail, der Geschäftsführer würde die Überbauung nicht gestatten und außerdem sollen wir die Dämmung im Keller wieder abmachen. Ich muss aber noch sagen, dass da so einige Dinge passiert sind, z.B. hat die Baufirma einfach unseren Baustrom genommen, ihren Erdaushub auf unserem Grundstück gelagert etc. Meine Fragen sind nun:
: 1. Müssen wir die Dämmung im Keller abmachen obwohl zunächst kein Wiederspruch kam?
: 2. Welche Rechte können wir ableiten, zumal die ja wussten das wir länger bauen als sie selbst (wir wurden darüber weder informiert, noch haben wir jemals deren Planung gesehen?
: Bundesland NRW
: 3. Was können wir, wenn wir keine Rechte für eine Überbauun haben, mit den überstehenden Wänden (17,5 Ziegelmauer) machen, damit wir da keine Kältebrücke bzw. später mal Schimmelbildung haben?
: Danke schon jetzt. Lara
:


Zur rechtlichen Klärung des Sachverhaltes wäre ein Anwalt erforderlich ...
Grundsätzlich ist eine Überbauung schon baurechtlich nicht gestattet. Zu unbeabsichtigte Überbauungen sind im BGB §§ 912 ff Regelungen enthalten.

Als betroffener Nachbar hat man das Recht und die Möglichkeit, Einsicht in die Bauakten zu nehmen. Dort wäre eine Informationsmöglichkeit über die Planungen des Nachbarn möglich gewesen.

Zu den technischen Möglichkeiten, Wärmebrücken zu reduzieren und zu vermeiden wäre eine Rücksprache mit dem Architekten oder Bauträger erforderlich, der im übrigen auch zur Lösung des Überbaus befragt werden kann.



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