Baulast bei Privatstr?


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Abgeschickt von Jojo am 27 Januar, 2008 um 10:09:43:

Hallo,

wir überlegen ein Grundstück zu kaufen, dass an der Ecke einer öffentlichen Straße und einer Privatstr. liegt. Erschließung erfolgt über die öffentliche Straße. Nun habe ich gelesen, dass die Privatstr. als öffentliche Verkehrsfläche gilt, da es keine Schranke gibt und prinzipiell jedem die Zufahrt frei steht.

Können dann die Abstandsflächen meines geplanten Hauses auf der Privatstr. liegen?
Laut BauONRW dürfen Abstandsfläche auch auf üfentlichen Verkehrsflächen liegen. Auf der anderen Seite ist das aber ein Privatgrundstück.

Danke,

Jojo



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