Werkvertrag und Aussperrung


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Abgeschickt von meier hans am 27 Januar, 2008 um 17:38:54

Hallo,
möchte mir eine Wohnung von einem Bauträger mit Werkvertrag kaufen.

Da mir ein Fall bekannt wurde den ich nun kurz schildern möchte, weiss ich nicht genau auf was ich alles bei diesem kaufvertrag und Werkvertrag achten muss.

Zum Fall:
Ein Bauträger hat einen Teil eines alten gebäudes an eine Familie verkauft mit einem WerkVertrag zum Ausbau zu einer 2 geschössigen Wohnung mit Terrasse.
Gesamtsumme war damals nach meiner Info ca 300000 € bei ca 150 qm.
Die Familie musste eine Anzahlung von ca 170000 € leisten und den Rest nach Baufortschritt.
ca. zur Mitte der Fertigsstellung leistete die Familie eine der geforderten Zahlungen (für den Ausbau) nicht.
Darauf hin wechselte der Bauträger fix die Schlösser aus und sperrte somit die Fam. aus .
nach meiner Information war zwar der Bauträger im Recht die Zahlung zu fordern da er seine Leistungen erbracht hatte aber dennoch ist für mich dieses Vorgehen schon hart.

Muss ich nun auf irgend welche Klauseln achten damit es mir nicht auch so ergehen kann?
Wann kann ein bauträger so handeln um seinen kunden einfach auszusperren?
Muss er nicht den Käufer des Objekts, gleich ins Grundbuch eintragen lassen?

Vielen Dank für jeden Tipp

Gruß Hans



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