Re: Werkvertrag und Aussperrung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Januar, 2008 um 20:30:25

Antwort auf: Werkvertrag und Aussperrung von meier hans am 27 Januar, 2008 um 17:38:54:

: Hallo,
: möchte mir eine Wohnung von einem Bauträger mit Werkvertrag kaufen.

: Da mir ein Fall bekannt wurde den ich nun kurz schildern möchte, weiss ich nicht genau auf was ich alles bei diesem kaufvertrag und Werkvertrag achten muss.

: Zum Fall:
: Ein Bauträger hat einen Teil eines alten gebäudes an eine Familie verkauft mit einem WerkVertrag zum Ausbau zu einer 2 geschössigen Wohnung mit Terrasse.
: Gesamtsumme war damals nach meiner Info ca 300000 € bei ca 150 qm.
: Die Familie musste eine Anzahlung von ca 170000 € leisten und den Rest nach Baufortschritt.
: ca. zur Mitte der Fertigsstellung leistete die Familie eine der geforderten Zahlungen (für den Ausbau) nicht.
: Darauf hin wechselte der Bauträger fix die Schlösser aus und sperrte somit die Fam. aus .
: nach meiner Information war zwar der Bauträger im Recht die Zahlung zu fordern da er seine Leistungen erbracht hatte aber dennoch ist für mich dieses Vorgehen schon hart.

: Muss ich nun auf irgend welche Klauseln achten damit es mir nicht auch so ergehen kann?
: Wann kann ein bauträger so handeln um seinen kunden einfach auszusperren?
: Muss er nicht den Käufer des Objekts, gleich ins Grundbuch eintragen lassen?

: Vielen Dank für jeden Tipp

: Gruß Hans

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