Re: Aberkennung Meister


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Abgeschickt von vorbei_guckender am 06 Maerz, 2005 um 19:42:24:

Antwort auf: Re: Aberkennung Meister von theo am 28 Februar, 2005 um 17:13:41:

Der Meistertitel kann (außer bei Prüfungsbetrug)nicht aberkannt werden, da er eine Berufsabschlussprüfung ist. Auch ein Dipl.Ing. bleibt ein Dipl.Ing. - unabhängig von seiner (Un-)Fähigkeit. Die einzige Möglichkeit wäre, bei der zuständigen Behörde (i.d.R. Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) ein Verfahren wg. Gewerbeuntersagung einzuleiten. Da gehen die Behörden jedoch in der Regel nur wg. Steuerschulden oder bei strafrechtlichen Verurteilungen im Rahmen der Gewerbetätigkeit ran. Wenn aber schon ein paar Offenbarungseide in der Welt sind, könnte die Bereitschaft der Behörde vielleicht etwas besser sein. Die IHK ist bei Handwerksbetrieben nicht zuständig, eventuelle kann die örtliche Handwerkskammer vermitteln.



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