Abgeschickt von txica am 28 Januar, 2008 um 11:52:45
Folgender Fall: In einer Gemeinde in BA-Wü erhält Grundstückseigentümer A eine Befreiung zur Errichtung einer Steinmauer als Einfriedung seines Grundstückes zur öffentlichen Straße hin. Kann B beim zuständigen Bauamt eine entsprechende Befreiung für sein Grundstück zwingend einfordern, weil er ebenfalls eine entsprechende Mauer errichten möchte?