Re: Baulast bei Privatstr?


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Abgeschickt von nadie am 28 Januar, 2008 um 12:10:43:

Antwort auf: Baulast bei Privatstr? von Jojo am 27 Januar, 2008 um 10:09:43:

Die Voraussetzungen sind ziemlich eng, Entscheidungen des maßgeblichen OVG NRW in NRWE zu den Aktenzeichen 7 B 680/05 bzw. und v.a.: 7 A 4101/01.
Wenn Sie schon wissen, dass es eine *Privat*straße ist, wird es vermutlich nicht passen.
Ggf. über eine Anfrage bei der Bauaufsicht bzw. sogar Bauvoranfrage klären.

Nadie
: Hallo,

: wir überlegen ein Grundstück zu kaufen, dass an der Ecke einer öffentlichen Straße und einer Privatstr. liegt. Erschließung erfolgt über die öffentliche Straße. Nun habe ich gelesen, dass die Privatstr. als öffentliche Verkehrsfläche gilt, da es keine Schranke gibt und prinzipiell jedem die Zufahrt frei steht.

: Können dann die Abstandsflächen meines geplanten Hauses auf der Privatstr. liegen?
: Laut BauONRW dürfen Abstandsfläche auch auf üfentlichen Verkehrsflächen liegen. Auf der anderen Seite ist das aber ein Privatgrundstück.

: Danke,

: Jojo





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