Abgeschickt von Nadie am 28 Januar, 2008 um 12:12:50:
Antwort auf: Gleichbehandlung von Befreiungen innerhalb eines Baugebietes? von txica am 28 Januar, 2008 um 11:52:45:
Nein.
1.) Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden - erst recht nicht die Befreiung.
2.) Falls schon die erste Befreiung rechtswidrig war: Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.
: Folgender Fall: In einer Gemeinde in BA-Wü erhält Grundstückseigentümer A eine Befreiung zur Errichtung einer Steinmauer als Einfriedung seines Grundstückes zur öffentlichen Straße hin. Kann B beim zuständigen Bauamt eine entsprechende Befreiung für sein Grundstück zwingend einfordern, weil er ebenfalls eine entsprechende Mauer errichten möchte?