Abgeschickt von Passau am 28 Januar, 2008 um 12:54:41
Antwort auf: Neue BayBO- Frage an Sepp von Annika am 23 Januar, 2008 um 14:37:53:
Die zulässige mittlere Wandhöhe berechnet sich auch dabei nach der Wandhöhe der beiden Seitenwände A und B, also (A+B):20 max. 3,00 m. Das Giebeldreieck bleibt dabei außer Betracht bis zu einer Dachneigung von 70 Grad.