Sichtschutz Nachbarbalkon


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Abgeschickt von franz am 30 Januar, 2008 um 18:52:51


Habe ein ca. 100 Jahre altes Reihenhaus. Mein Grundstücksnachbar hat sich an seine Rückfront vor ca, 15 Jahren einen Balkon gebaut mit 1 m hoher Brüstung. Da dieser Balkon direkt an meiner Grundstücksgrenze angebracht ist, kann der Nachbar von dort aus jeden Winkel meines Grundstücks einsehen. Da dieser Balkon in der Vergangenheit nie benutzt wurde, hat mich das weiter nicht gestört. Da jetzt neue Mieter eingezogen sind, die den Balkon ständig nutzen und ich in jedem Winkel meines Gartens beobachtet werde, möchte ich wissen, ob ich vom Eigentümer die Anbringung eines Sichtschutzes verlangen kann. Der will nach Möglichkeit auch nicht mehr investieren, da er das Haus zum Verkauf anbietet. kann ich ihn trotzdem zwingen?




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