Re: 5jährige Gewährleistung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Januar, 2008 um 09:31:19

Antwort auf: 5jährige Gewährleistung von Jürgen Meier am 30 Januar, 2008 um 15:57:11:

: Wer übernimmt die 5jährige Gewährleistung? Muss die Garantie der einzelne Handwerker übernehmen, auch wenn man über ein Planungsbüro bauen würde. Was würde passieren, wenn es das Planungsbüro in 2 Jahren nicht mehr gibt. Würde der Handwerker hierfür noch haften?


Wer beauftragt wen? ... Was macht das Planungsbüro denn? ... die Handwerksleistung oder Planung? ... oder ist vielleicht ein Bauträger gemeint, der in seinem Auftrag die einzelnen Handwerksleistungen vergibt und mit dem ein Gesamtvertrag geschlossen wurde?

Die Gewährleistung ist vom Auftragnehmer der Leistung zu übernehmen ... also dem direkten Vertragspartner für die Leistungen, die nach Werkvertrag zu übernehmen sind. Übrigens gelten die fünf Jahre nur für Werkverträge, die die Gewährleistung nach BGB vereinbaren. Bei Vereinbarung der Gewährleistung nach VOB gilt nur eine vierjährige Gewährleistungsfrist - jeweils nach Abnahme.



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