Aufstockung Doppelhaus


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Abgeschickt von Steffen Stephan am 05 Februar, 2008 um 23:44:47

Erstmal ein "Hallo" in die Runde, ist ein Super HP hier. Hab viel Interessantes gelesen. Danke...


Wir wollen unsere Seite eines Doppelhauses aufstocken. Die Stadtplanung hat damit kein Problem. Nun sollte ich mir die Genemigung der Nachbarn holen. Diese verweigern mir Ihre zustimmung mit Begründungen die nicht nachvollziehbar sind, wie z.B. Angst wegen der Kanalisation, und das beim Ubau was beschädigt wird, und wollen Ihre Ruhe haben und keinen Baulärm.

Nun meine Frage..
Die Grundstücksgrenze verläuft genau in der Mitte der beiden Häuser. Laut Nachbarschaftsgesetz (Berlin), darf ich die Nachbarwand in voller dicke auf meine Kosten erhöhen. Nun sagt das Bauamt aber, das dieses Gesetz rein Privatrechtlich sei, und ich für die neue Nachbarwand der Etage eine Zustimmung der Nachbarn brauche.

Welches gesetz hat hier Vorrang, das Baugesetz oder das Nachbarschaftsgesetz? Vom logischen her, steht die Wand ja schon. Da brauch man doch eigentlich keine Zustimmung.

Gibts dafür irgend eine Gesetzesgrundlage?

Danke für Eure Antworten.

cu
Steffen



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