Re: EnEV 2001


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Abgeschickt von K.D. am 06 Februar, 2008 um 07:57:14

Antwort auf: EnEV 2001 von almafa am 04 Februar, 2008 um 11:38:20:

: Guten Tag, fogender Fall: Sanierung eines denkmalgeschuetzen Hauses mit Abnahme Jan 2005. Nun treten im Hause Schimmel- und Tauwasserpunkte in den Ecken auf. Die Verkaeuferin raeumt schriftlich ein, dass in Teilen der Aussenbauteile die EnEV 2001 nicht eingehalten wurde.. huellt sich aber in Schweigen wo genau, Fristsetzungen werden einfach ignoriert. Wer kann mir einen guten Anwalt fuer Baurecht nennen, der sich der Sache annehmen kann. Gerichtsstand ist
Leipzig.. vielen Dank!!

Antwort:
Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, wäre erst mal Ursachenforschung notwendig. Hier wäre ein Baubiologe der Richtige.
Ohne was schriftliches vom Baubiologen wird auch der Anwalt nichts tun können oder wollen, denn er wird kein Baufachmann sein.

Die Ursachen für Schimmelbefall sind recht vielfältig und oft treffen kleinere "Baufehler" auf großes Fehlverhalten von Nutzern. Dann gibts noch Baufeuchte und und ....

Außerdem kann ich mir kaum vorstellen, das bei einem DENKMALGESCHÜTZTEN Haus, die Anforderung an die EnEV eingehalten werden kann oder darf.
Es ist mit Sicherheit ein altes Haus, das auch bei einer Sanierung nicht auf den allerneusten Stand gebracht werden kann, weil sonst der Denkmalstatus verloren geht.

Das hätte man beim Kauf des "alten" Stückes wissen müssen. So haben nämlich auch schon Gerichte entschieden.

Der Nachweis der Schuld der Verkäuferin wird sehr schwierig und zeitaufwändig sein. Am Ende bleiben Sie vielleicht auf allen Kosten für Anwalt und Schimmel sitzen.

Lieber das Geld in die Ursachenfindung und Schimmelbekämpfung stecken. Also gutes Fungizid und Luftentfeuchter (auf Salzbasis oder vergleichbares nicht stromabhängiges) besorgen.
Schön heizen und lüften.

Literaturempfehlung:
z.B. "Schimmelpilzsanierungsleitfaden" oder "Hilfe! Schimmel im Haus" vom Bundesumweltamt
(Auf der Website gibt es ca. 20 Treffer zum Thema Schimmel.)




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