Re: Wiederaufnahme der Wohnnutzung im Aussenbereich nach mehr als 7 Jahren Leerstand ?


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Abgeschickt von Nadie am 06 Februar, 2008 um 11:59:23:

Antwort auf: Wiederaufnahme der Wohnnutzung im Aussenbereich nach mehr als 7 Jahren Leerstand ? von Landmann am 31 Januar, 2008 um 13:06:20:

: ich würde gerne ein Bauernhaus (Backsteinbau aus 1910) bestehend aus einem Wohnteil ca. 90m² und einem Stall und Scheinenteil, alles unter einem Dach.

... kaufen?? [im Ursprungsbeitrag fehlt ein Wort]
Dann würde ich mir die Sache trotz der nachfolgenden Ansätze sehr gut überlegen!

: Da das Gebäude vermutlich seit längerer Zeit nicht mehr bewohnt wurde, hat die Baubehörde einer Wiederaufnahme der Wohnnutzung im ersten "Anlauf" versagt.

Vermutlich? Das sollte man dann aufklären oder besser nachweisen, dass dem eben nicht so ist. Richtig wäre, dass
a) das Gebäude noch bis vor möglichst kurzer Zeit in Nutzung war/ist und/oder
b.) das nachweisbar ist, dass die Verkehrsauffassung noch damit rechnet, dass die unterbrochene (!) Nutzung wieder aufgenommen werden soll (z.B. vermietungsinserate o.ä.)

Ansonsten ist das für den Eigentümer evtl. ein Fall für eine individuelle analtliche Beratung. Als Erwerber würde ich die Finger davon lassen, bis das abschließend geklärt ist



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