Abgeschickt von M.Erbis am 06 Februar, 2008 um 18:29:00
In der BauNVO §12 steht, das Fahrzeuge mit über 3,5 t EIGENGEWICHT nicht in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten auf dem Grundstück abgestellt werden dürfen. Angenommen ein Fahrzeug liegt mit 145kg über dem Gewicht, gibt es dafür eine Lücke im Gesetz um es doch dort abzustellen?
LG M.Erbis