Abgeschickt von K.D am 07 Februar, 2008 um 08:39:01
Antwort auf: Grenzzaun von Erich Marschall am 06 Februar, 2008 um 12:53:40:
: Hallo,
: unser Nachbar hat einen Bretterzaun neu auf der Grundstücksgrenze erichtet ca. 2 Meter hoch.
: Wie hoch darf der Zaun sein?
: Danke.
Bitte das Bundesland angeben. Die zulässige Höhe ist aber nach den Bauordnungen der meisten Länder 2 m.