Bundesland angeben


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Abgeschickt von K.D am 07 Februar, 2008 um 08:39:01

Antwort auf: Grenzzaun von Erich Marschall am 06 Februar, 2008 um 12:53:40:

: Hallo,

: unser Nachbar hat einen Bretterzaun neu auf der Grundstücksgrenze erichtet ca. 2 Meter hoch.

: Wie hoch darf der Zaun sein?

: Danke.

Bitte das Bundesland angeben. Die zulässige Höhe ist aber nach den Bauordnungen der meisten Länder 2 m.



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