Abgeschickt von Marschall Erich am 07 Februar, 2008 um 19:42:52
Antwort auf: Bundesland angeben von K.D am 07 Februar, 2008 um 08:39:01:
: : Hallo,und Entschuldigung.
die Anfrage bezieht sich auf das Land Rheinland Pfalz.
: : unser Nachbar hat einen Bretterzaun neu auf der Grundstücksgrenze erichtet ca. 2 Meter hoch.
: : Wie hoch darf der Zaun sein?
: : Danke.
: Bitte das Bundesland angeben. Die zulässige Höhe ist aber nach den Bauordnungen der meisten Länder 2 m.