Strassenneubau, wer trägt die Kosten?


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Abgeschickt von Barthel, Olaf am 07 Februar, 2008 um 22:31:11

In den letzten Jahren wurden viele Strassen in unserer Umgebung erneuert. Die meisten davon bestanden vor den Baumaßnahmen nur aus einem Sandweg. Unsere Strasse steht diese Jahr auf der Liste, aber im Gegensatz zu den anderen Strassen besitzt sie eine feste Fahrbahn (Beton) und Gehwege. Die Strasse und Gehwege sind zugegeben sehr marode und entsprechen wohl auch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen, was die Breite der FAhrbahn betrifft. Im Rahmen der Erneuerung soll die Strasse nun auch verbreitert und sämtliche Leitungen ausgetauscht werden.( Trinkwasser, Abwasser, Regenkanalisation, Elektro und Gas) Dabei ist anzumerken, dass ein Hauptgrund für die Erneuerung der desolate Zustand der Kanalisation ist.
Meine Frage: in wie weit kann die Gemeinde die Anwohner zu den Kosten heranziehen? Laut Vorankündigung der Gemeindeverterter und der Bauplanung sollen es bis zu 90% der Strassenbaukosten sein (bei Zweifacherschließung, 2/3davon) Dazu zählt anscheined die Strasse ohne Versorgungsleitungen und die neue Strassenbeleuchtung. Ist nicht die Gemeinde für die Instandhaltung der Strassen zuständig? Die Anwohner können doch nicht alle zwanzig Jahre für die Versäumnisse der Gemeinde zur Kasse gebeten werden und den kompletten Neubau der Strasse bezahlen. Wenn garkeine Strasse da wäre, würde man das ja noch verstehen, doch wir haben ja eine. Wer würde denn für die Instandsetzung der alten Strasse zahlen müssen?

mfG
O.Barthel




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