Abgeschickt von Volker am 08 Februar, 2008 um 11:41:47
Hallo,
würde ein Bauträger den vertraglich festgelegten Fertigstellungstermin um 6 Monate überschreiten und nach dem Setzen der Nachfrist stände nun ein Gespräch zur Ermittlung des Schadens-ersatzes an, stände mir sowohl die Miete (ich zahlte 6 Monate länger Miete) als auch die zusätzlichen Bereitsstellungszinsen und Kreditzinsen (ich zahlte 6 Monate mehr Bereitstellungszinsen und Kreditzinsen)?
P.S.:
schon mal sorry falls es diese Frage schon gab, leider fehlt in dem Forum eine Suchfunktion und das Überfliegen aller Beiträge hat nix zutage gefördert.