Re: keine Dienstbarkeit Bayern


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Abgeschickt von Passau am 08 Februar, 2008 um 13:13:23

Antwort auf: keine Dienstbarkeit Bayern von 470391 am 01 Februar, 2008 um 22:03:10:

Hier wird wohl eine große Rolle spielen, seit wann sie oder der Voreigentümer von dem Kanal wissen (Verwirkung). Auch werden sie sich die Frage stellen lassen müssen, warum sie der Kanal in ihrem Grundstück stört. Eine Bebauung dürfte im Außenbereich nicht so einfach möglich sein. Für eine verbindliche Aussage müssen sie sich aber an einen Rechtsanwalt wenden.



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