Re: Strassenneubau, wer trägt die Kosten?


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Abgeschickt von Barthel, Olaf am 08 Februar, 2008 um 13:39:28

Antwort auf: Re: Strassenneubau, wer trägt die Kosten? von Erich Bauer am 08 Februar, 2008 um 09:57:18:

: Straßen(ausbau)beiträge können für die Erneuerung einer abgenutzten Straße natürlich auch erhoben werden, wenn der eigentliche Anlass für die Baumaßnahme die Kanalerneuerung sein sollte.

: Bei 90% Anliegeranteil scheint es aber nicht um einen Erneuerungsbeitrag zu gehen sondern um einen Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung. Welches Bundesland?


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Danke für die schnelle Info

Das Bundesland ist MeckPom.
Die Strasse besteht bereis seit Mitte der 80er Jahre, also schon vor dem 3.Oktober 1990. Der Anlass des Strassenausbaus ist, neben der Erneuerung der Kanalisation, einerseits die geringe Breite der jetzigen Strasse (2 PKW passen nicht anaeinander vorbei) und anderseit, die von der Gemeinde angesterbte Anpassung des Strassenbildes an die übrigen Strassen des Wohnvirtels. Nur dieses sagen die Gemeindevertreter nicht so direkt.
Zwar soll die alte Strasse restlos abgerissen werden und die geplanten Baumasnahmen stellen im Grunde eine komplette Neuerschließung dar, doch es ist absolut k e i n e erstmalige Herstellung!
Die 90% Anliegeranteil scheinen mir auch viel zu hoch. Es ist ja richig, dass das Strassenbild freundlicher und moderner werden soll, nur die Kosten können doch nicht fast vollständig den Anwohnern aufgebürdet werden und das auch noch in einer Gegend, wo die Leute nicht gerade im Geld schwimmen. Ist die Gemeinde nicht dazu verpflichtet, eine möglichst günstige Variante der Strassenerneuerung zu finden? Bei uns stehen drei Varianten zur Debatte, doch die Kosten unterscheiden sich mit ca 109-111tausend € für ca 120 Meter Strasse kaum von einander. Das sind nur die Kosten der Strasse selber. Die neue Strasenbeleuchtung schlägt nochmals mit ca 6000€ (4 neue Strassenlaternen, doch die alten funktionieren noch).

mit freundlichen Grüßen von der Müritz
O.Barthel



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