Re: Dachüberstand


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Abgeschickt von Rossi am 08 Februar, 2008 um 20:21:42

Antwort auf: Dachüberstand von Kathrin am 08 Februar, 2008 um 19:44:03:

: Unser Nachbar hat uns, nachdem wir inzwischen 10 Jahre in unserer Wohnung wohnen, angezeigt, daß unser Dachüberstand angeblich zu groß ist.(dadurch fühlt er sich angeblich beeinträchtigt). Unser Haus wurde aber durch einen Sachverstängigen bereits komplett neu vermessen, da unser Nachbar schon mehrere Sachen angezweifelt hat. Daraufhin haben wir vom Bauamt inzwischen eine Bescheinigung erhalten, daß wir im baurechtlichen Rahmen gebaut haben.
: Jetzt möchte ich eigentlich nur wissen, ob es inzwischen irgendwelche Gerichtsurteile gibt, auf die man sich beziehen kann.

JAWOHL, und schon lange!
Urteil Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Als untergeordnet gelten in Niedersachsen Dachüberstände nur bis zu 50 cm in die Abstandsfläche. Alle größeren Dachüberstände sind eigenständig und führen deshalb dazu, dass AB AUSSENKANTE DACHRINNE die 3,00 m gemessen werden. Das sagt das zitierte Urteil.




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