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Abgeschickt von Ingo am 29 Juni, 2004 um 09:38:38

Hallo zusammen,

im November letzten Jahres haben wir die Abnahme unseres Hauses (schlüsselfertig) gehabt. Es musste alles schnell gehen, weil wir die Eigenheimzulage noch haben wollten, der Umzugstermin war fest, die Wohnung gekündigt usw...
Fakt ist das Haus war noch nicht fertig, es waren noch etliche Restarbeiten und Mängel vorhanden. Diese wurden auch alle bis auf einen dokumentiert,im Abnahmeprotokoll.
Es ist nun 6 Monate nichts (sehr wenig) passiert um die Mängel zu beheben trotz mehrfacher Aufforderung von uns.
Jetzt kommt die Pragraphenreiterei von unserem Vetragspartner der sagt:
Im Abnahmeprotokoll steht zwar, das die Wohnzimmerdecke sehr uneben ist (Info an Euch sie wurde nicht verputzt) aber da sie die Wohnzimmerdeche tapeziert haben sind sie mit dem Mangel einverstanden.
---Meine 1. Frage an Euch:
Hat et damit Recht?

Wir wollen für die unebene Decke eine Entschädigung, d.h. die Decke muss komplett verputzt werden und wollen nach einem Kostenvoranschlag abrechnen, da wir einfach keine Lust mehr auf Handwerker und Dreck haben, jeder weiß was verputzen für ein Dreck verusacht, ganz zu Schweigen von dem Zeitaufwand (Möbel raus, Tapete ab, verputzen, trochnen lassen, Tapete, streichen, Möbel rein usw.) also locker 2 Wochen Baustelle. Und wir müssen immer anwesend sein.
Es ist einfach uns nicht mehr zumutbar.

---Meine 2. Frage an Euch:
Kann ich nach einem von mir vorgelegten Kostenvoranschlag abrechnen, damit ich in 4 Jahren, wenn ich renoviere lasse, dann den Mangel beheben lassen kann?

Jetzt zu dem Mangel der nicht im Abnahmeprotokoll dokumentiert wurde, weil er erst später erkannt wurde.
Hier handelt es sich um ein fehlende Dämmung unter dem Estrich im Keller. Im Abnahme Protokoll steht, dass wir mit heutigem Datum Eingenleistungen durchführen können. Das haben wir gemacht und den Keller gefließt. Jetzt heißt es wieder vom Unternehmer, sie hätten gar nicht fliesen dürfen, wenn der Mangel da war, aber sie haben es gemacht uns somit sind sie mit dem Mangel einverstanden.
--- Meine 3. Frage an Euch:
Hat er damit Recht? Am besten wäre wohl gewesen, einzuziehen ohne Tapete, Möbel, Fliesen usw. und alles Geld an den Unternehmer zu zahlen, keine Ansprüche wegen Mängel und Restarbeiten zu stellen usw. und alles wäre OK.

Jetzt fehlen mir noch diverse Unterlagen:
Ich habe keine Unterlagen vom Statiker erhalten über die einzelenen Abnahmen der Geschosse, wie Bodenplatte, KG,EG,OG,DG usw.
Jetzt war gestern der Statiker vor Ort und teilte mir mit, dass er seit setzen der Kellerwände gar nicht mehr auf der Baustelle war, weil er vom Unternehmer nicht beuaftragt wurde.
Ich bin fast vom Hocker gefallen, wie kann ein Haus gebaut werden wo kein Statiker, Architekt die Bauüberwchung macht, viellicht war ich auch naiv, aber es muss doch irgenein Amt geben welches sagt, das Haus ist fertig, legen sie mal alle Unterlagen vor.
---Meine 4. Frage an Euch:
Ist es in Ordnung das es keine Unterlagen gibt?

Bis auf die letzte Rate ist alles bezahlt. Jedoch liegen die Mängel über den Betrag von der letzten Rate. Der Unternehmer sagt ich müßte die letzte Rate an Ihn bezahlen und er würde danach die Mängel bezahlen. Das wurde wegen Buchungsgründen nicht anders gehen.

---Meine 5. Frage: Stimmt das, es wäre doch einfacher er gibt mir die Diffrenz aus letzter Rate und Mängel. Ansonsten sehe ich schon kommen, das ich Ihn bezahle und ich sehe von meinem Geld nichts mehr.

Vielen Dank für einen Hinweis.
Bitte zur besseren Übersicht zu Frage 1, Frage 2 usw. schreiben.


Gruß Ingo





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