dachgeschossausbau 2.fluchtweg notwendig ?


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Abgeschickt von foh am 08 Februar, 2008 um 20:38:43

hallo,

ich habe eine wohnung im 5.OG eines mehfamilienhauses, hannover, Bj.ca.1900. fussbodenhöhe ca. 22m.

auf selber etage sind noch 50m² (z.Z. ungenutzter lagerraum) mit seperatem zugang vom treppenhaus.

aus diesen 50m² (3räume) würde ich gerne auch eine seperate wohnung erstellen. problem ist, das diese räumlichkeiten keine graden wände zur straßenseite hat, sondern nur dachschrägen mit veluxfenstern.

soweit ich weiss, braucht so eine seperate wohnung dann auch einen 2.fluchtweg für den brandfall zur straßenseite !?

das bauamt weiss noch nichts von meinem vorhaben, und ich möchte das am liebsten auch dabei belassen.
im grundbuchamt sind diese räumlichkeiten meiner wohnung auf selber etage zugeordnet.

welche auflagen genau habe ich zu erfüllen um aus diesen 50m² eine eigenständige, vermietbare wohnung zu machen, und wie lassen sich diese auflagen am geschicktesten und kostengünstigsten bewerkstelligen ?
(nach möglichkeit ohne eine gerüststellung in den 5.OG)
gibt es vielleicht sonderrechte bei altbauten, o.ä. ?!

vielen dank für informationen,
foh





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