Re: Dachüberstand


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Abgeschickt von Rossi am 09 Februar, 2008 um 19:23:49:

Antwort auf: Re: Dachüberstand von Sigma am 09 Februar, 2008 um 17:11:29:

: Hallo Kathrin!

: Die Sache ist relativ einfach, wenn Ihr Haus ordnungsmäßig genehmigt ist, also neben den Genehmigungsbehörden auch Ihre Nachbarn, bzw. die Eigentümer der nachbarlichen Grundstücke zum Zeitpunkt der Genehmigung, unterschrieben, d.h. zugestimmt haben, kann Herr Rossi, sorry, Ihr Nachbar nix mehr machen, auch wenn nicht konform mit Baurecht!!!
: Gruß und viel Spaß


Hallo Herr/Frau/Firma SIGMA! Sie sagen es: wenn "WENN ORDNUNGSGEMÄSS genehmigt" und "wenn NEBEN den Genehmigungsbehörden AUCH Eigentümer des Nachbargrundstückes zum Zeitpunkt der Genehmigung UNTERSCHRIEBEN". Tja, wenn das Wörtchen WENN nicht wäre! WENN nämlich A nicht, und B schon gar nicht, dann ist schlicht und ergreifend EINFACH: der Grenzabstand nach NBauO NICHT EINGEHALTEN.
Sie sagen es, Herr/Frau/Firma SIGMA: "Viel Spaß!"




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