in der VOB nachlesen...


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Abgeschickt von Bolanger am 10 Februar, 2008 um 15:33:36:

Antwort auf: Verweigerung der Schlüsselübergabe durch den Bauträger von Martin Berg am 09 Februar, 2008 um 20:32:09:

Hallo,

vermutlich haben Sie doch den Bau nach VOB vergeben. Da steht alles drin zu erhöhten Kosten etc. Ich würde den Bauträger darauf hinweisen mit dem netten Hinwesi, dass eine verspätete Schlüsselübergabe für Sie hohe Folgekosten hat, welche ggf. weitergegeben werden müssen. Das könnte ihn zum nachdenken anregen.


: Hallo! Ich baue seit August 2007 mit einem Bauträger.Eine Bauabnahme mit Mängelfeststellung ist erfolgt. Die Schlüsselübergabe ist aber geplatzt obwohl mein Bauträger die fälligen Raten überwiesen bekommen hat. Genannter Grund: Die Sonderwünsche sollen vor Schlüsselübergabe bezahlt werden. Diese "Sonderwünsche" habe ich aber zu keinem Zeitpunkt schriftlich beauftragt. Diese sind vom Bauträger eigenmächtig getätigt worden.
: Mit einer auch nicht schriftlich fixierten Ausnahme. Diverse Trockenbauarbeiten sollten mit Stundennachweis erstellt werden. Auch nach mehrmaligen Nachfragen beim Bauträger über den Zwischenstand der Kosten bekam ich keine Info´s.
: Also sprach ich den Handwerker persönlich an. Der teilte mir die benötigten Stunden und seinen vom Bauträger bezahlen Netto Stundenlohn mit.
: Nach dem Erhalt dieser "Sonderwunschrechnung" lag ein 160% Stundenlohnaufschlag und eine Verdopplung der benötigten Zeit vor.
: Diese Sonderwünsche werde ich meinem Bauträger nicht Anweisen. Desweiteren sind nur noch 3,5% der Bausumme offen die nach beseitigen der Mängel zu Überweisen sind. Da die Schlüsselübergabe verweigert wird, ich von meinem Bauträger auch noch betrogen werden soll, stellt sich die Frage ob es für mich rechtliche Konsequenzen hat die Zylinderschlösser auszuwechsel und im selben Augenblick in mein Haus zu Ziehen?
: Vorab danke für die Hilfe.





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