Abgeschickt von Theo am 10 Februar, 2008 um 16:47:23:
Ich habe folgende Frage:
Art. 6 BayBO (6) erlaubt mir 2x, mit einem Gebäude bis zu 3 Meter an die Grundstücksgrenze zu bauen. Frage: hat die Ausnutzung dieser Regel zur Folge, dass ich in Bezug auf weitere Grenzbauten eingeschränkt bin?
(..Wird ein Gebäude mit einer Außenwand an eine Grundstücksgrenze gebaut, gilt Satz 1 nur noch für eine Außenwand; wird ein Gebäude mit zwei Außenwänden an Grundstücksgrenzen gebaut, so ist Satz 1 nicht anzuwenden;..). Heißt das, wenn ich z. B. eine Garage an zwei Grundstücksgrenzen als Grenzbau habe, darf ich die 16-Meter-Regel für das Wohnhaus nicht mehr anwenden?