Rückfrage hierzu


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Abgeschickt von K.D. am 11 Februar, 2008 um 07:22:11

Antwort auf: Baulast von Jürgen R. am 10 Februar, 2008 um 19:47:14:

: 1997 wurde auf dem Elterlichen Hof in NRW auf einer vorhandenen Dreifachgarage eine Wohnung errichtet.
: Es ist ein freistehendes Gebäude mit Spitzdach und schon ein richtiges wenn auch kleines Haus mit ca.60m² Wohnfläche im Og.
: Zur Auflage wurde damals gemacht, das die Wohnung nur von dem Bauherrn( Meine Eltern) oder Familienangehörigen bewohnt werden darf.
: Das ist auch so als Baulast eingetragen worden.
: Nun ist die Wohnung wegen Nachwuchs zu klein geworden und kann von unserer Familie daher nicht mehr benutzt werden.
: Ist es möglich diese Baulast mittlerweile zu löschen um die Wohnung auch an Fremde vermieten zu können?


Antwort bzw. Rückfrage: Es handelt sich hierbei vermutlich um einen Hof - also Landwirtschaftbetrieb - im Außenbereich. Wenn Sie die Wohnung zum freiverfügbaren Wohnraum machen, wird die Wohnung "entprivilegiert". Das ist m.E. sogar baugenehmigungspflichtig.

Bitte mal den Baulastentext angeben.




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