Anspruch auf Erschließung ?


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Abgeschickt von Ranjo am 29 Juni, 2004 um 16:09:33:

Angenommen man hat ein Haus gekauft, wo der Bauträger pleite gegangen ist und die Erschließung nicht durchgeführt hat und das Haus trotzdem an eine Vorgängerin verkauft hat. Was ist nun mit der Gemeindepflicht zu Erschließung?


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