ich hab nichts gesagt....


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 11 Februar, 2008 um 14:24:22:

Antwort auf: steht in der Landesbauordnung von Bolanger am 11 Februar, 2008 um 14:22:55:

... in NRW sind Öffnungen in F90 zulässig, in Berlin anscheinend nicht....

: Hallo,

: laden Sie sich eine Kopie der landesbauordnung im Internet herunter uns schauen Sie da nach, wie eine Brandwand auszusehen hat. Da steht dann auch vermutlich drin, dass Fenster und Öffnungen zugelasen werden können wenn gewisse Auflagen erfüllt werden. Den entsprechenden § ausdrucken und mit zur Besprechung nehmen. Dann wird man Ihnen schon einen Grund sagen müssen, warum man genau Ihnen ein Fenster nicht gestatten will. Wenn Sie dieser Begründung nicht folgen können oder sie für absurd halten, dann stellen Sie eine offizielle Bauvoranfrage, welche abgelehnt würde, dann können Sie klagen etc. Offizielle Bauvoranfrage lohnt immer, wenn man eine andere Meinung als das Bauamt hat. Denn alles, was dann offiziell entschieden wird, das können Sie auch offiziell anfechten. Da werden Wünsche meist nicht so lapidar abgelehnt wie in einer mündlichen Besprechung. Ist zumindest meine Erfahrung.

:


: : : Hallo,

: : : der Grund, warum Ihre Wand immernoch als Brandwand zu erhalten ist, ist ganz einfach. Was passiert, wenn Ihr Nachbar sein neues Haus abreisst und doch direkt anbauen will? Vielleicht gewinnt er nächste Woche im Lotto. Wenn Sie da ein Fenster drin haben, könnte er nicht mehr anbauen.
: : : Sie müssen also die Brandwand so belassen, dass der Nachbar problemlos anbauen könnte, wenn er denn wollte. Rein brandtechnisch stünde einem Brandfenster sicherlich nichts im Wege. Aber wie sieht es mit dem Schallschutz aus, wenn ein anderes Haus daneben gebaut würde? Es gibt nämlich neben dem Brandschutz auch andere Vorschriften für Grenzwände, gegen die ein Brandschutzfenster vermutlich verstößt.

: : : Ich an Ihrer Stelle würde den nachbarn hoflich fragen, ob er mit einem kleinen fenster einverstanden wäre. Das ganze sollte schriftlich niedergelegt werden

: : : Gruß,

: : : Bolanger

: : Vielen Dank- das hilft dem anbauwilligen Doppelhauseigentuemer schon mal deutlich weiter.

: : Der Architekt des anbau- und umbauwilligen Doppelhauseigentuemers hat Ihre Bedenken auch erkannt und schlug die Eintragung einer Baulast vor- fuer den Fall den Anbaus an vorgeschriebener Stelle Rueckbau des Fensters und fuer die Verletzung der Abstandsflaechen.Nur sagt er, das Bauamt will die Fenster nicht genehmigen- also zwei Probleme, Bauamt und Nachbar.

: : Der Bauherr haelt das eh fuer ein akademisches Problem- die Nachbarn wollten gerade aus akutem Geldmangel nicht an das Doppelhaus anbauen und haben sich deshalb fuer ein kleines Fertighaus entschieden mit dem sie recht zufrieden sind. Und da sie mitten auf ihrem Grundstueck gebaut haben, haben sie keinen Platz mehr zum Verbauen. Und beim Lottogewinn- da kaufen sie woanders ooder bauen da.

: : Im Ernst- gibt es irgendwo eine rechtliche Grundlage wo drin steht, dass unter solchen Bedingungen eine Brandwand mit Fenstern versehen werden darf? Nur um sich fuer die Auseinanderetzung mit der Baubehoerde zu wappnen.

: : vielen Dank, Annemarie

: : : : In den zwanzigger Jahren des letzten Jahrtausends wollten zwei Brueder zwei Doppelhaushaelften auf einem 1500 qm grossen Grundstueck in Berlin bauen. Der eine baute tatsaechlich und das Haus schloss nach Sueden ohne Fenster ab mit einer Brandschutzbauer. Der andere baute nicht.

: : : : Einen Krieg und die DDR spaeter wurde das Grundstueck geteilt. Das gebaute HAus stand auf einmal auf der Grundstueckgrenze- immer noch ohne Fenster nach Sueden.

: : : : Die neuen Eigentuemer des Nachbargrundstuecks hatten
: : : : wenig Geld und wollten nicht an die Doppelhaushaelfte anbauen. Im Widerspruch zur ortsueblichen Bebauung bauten sie nicht an das Doppelhaus an, sondern mitten auf das Grundtueck. Die Doppelhaushaelfte hat zwei Vollgeschosse, das Nachbarhaus eins. Das NAchbarhaus steht suedwestlich vom Doppelhaus- und weil das Doppelhaus nach Sueden keine Fenster hat und im Suedwesten das Nachbarhaus steht, ist es im EG im WoZi voellig verschattet. Das Wohnzimmer braucht staendig elekrisches Licht.

: : : : Bei der Erteilung der Baugenehmigung ds Nachbarhauses ist der Eigentumer der Doeppelhaushaelfte nie gehoert worden.

: : : : Nach Eihentuemerwechsel des Doppelhauses wollen die neuen Eigentumer Fenster nach Sueden- was laut Baubehoerde nicht genehmigt werden kann.Die Landesbauordnung verbietet Oeffnungen in Brandmauern.

: : : : Der Bauherr ist Laie. Er wundert sich, dass die Wand nach Sueden immer noch als Brandwand betrachtet wird- dass Feuer nicht auf ein Nachbarhaus uebergreifen soll, ist ja klar. Aber wovor soll diese Brandwand schuetzen? Und wieso kann er kein F 90 Fenster einbauen- dann gibt es doch keine Oeffnung in der Wand, die kann man ja nicht oeffnen.
: : : : Und hier liegt durch den Nachbarbau eine Beeintraechtigung des Doppelhauses vor- das ist unstreitig.Die damaligen Eigentumer des Doppelhauses wurden faelschlich nicht gehoert. Kann der Doppelhauseler nachtraeglich die Baugenehmigung anfechten? Oder kann er Schadenersatz von der Behoerde verlangen.

: : : : Was soll der Umbauherr tun? Er will am liebsten Fenster nach Sueden- wegen des Lichtes.

: : : : fuer Ratschlaege dankt

: : : : Annemie




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]