Re: Baugenehmigung Außenbereich


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Abgeschickt von robert am 11 Februar, 2008 um 17:22:54:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung Außenbereich von Bauassessor am 11 Februar, 2008 um 16:17:09:

Danke Bauassesor!ich werds versuchen.


: Hallo,

: die einziege Möglichkeit, die ich für Sie sehe, ist, dass ein Bebauungsplan aufgestellt und der FNP geändert wird. Um das zu "beschleunigen", können Sie selbst auch einen "Vorhabenbezogenen Bebauungsplan" gem. § 12 BauGB erstellen (lassen). Das bedeutet jedoch zusätzliche Kosten.

: Da Sie im Außenbereich planen, ist m.E. auch kein Beschleunigtes oder Vereinfachtes Verfahren möglich. Somit können Sie für das ganze Aufstellungsverfahren gut 1 bis 3 Jahre rechnen (je nachdem, was so an Umweltdingen, Immissionsbelastungen etc. auf Sie zukommt).

:
: Wenn ich Sie richtig verstehe, ist das Grundstück im Flächennutzungsplan auch nicht als Wohngebiet dargestellt. Fragen Sie trotzdem nochmal nach, ob ihr Grundstück für eine Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB in Frage käme. Wenn ja, dann können Sie nach Beschluss und Bekanntmachung dieser Satzung doch noch bauen. Vielleicht geht da ja was, wegen der Parzellenunschärfe des FNP?

:
: : Hallo,

: : ich möchte ein größeres Ferienhaus(Schwedenhaus) auf das Grundstück meiner Eltern bauen.Das Grundstück wurde bereits einmal geteilt und auf der einen Hälfte bebaut(zu DDR Zeiten).Das Grundstück ist als Außenbereich im Bebauungsplan eingetragen und auch im Flächennutzungsplan der Gemeinde nicht vorgesehen.Zufahrt und Anschlüsse zum bereits bestehenden Nachbarhaus existieren.Auf meinem Grundstück steht ein ehemaliges festinstalliertes Bienenhaus aus Holz(4x 2m).Das Bauamt sagt es bestehe keine Chance auf Genehmigung meines Vorhabens.Könnte ich nicht aus dem Bienenhäuschen ein Schwedenhaus bauen?wahr ein Scherz.Hat jemand eine Idee wie ich doch mein Ziel erreichen könnte?Es gilt die Thüringen Bauordnung.




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