Abgeschickt von Ina S. am 11 Februar, 2008 um 18:59:36
Guten Abend alle zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Gewährleistung bei Mangelbeseitigung!
Findet der Bauherr im 4. Jahr (VOB- Vertrag) noch einen Mangel und meldet diesen schriftlich, so verlängert sich der Gewährleistungszeitraum für diesen Mangel ab Tag der Meldung um weitere 2 Jahre. Bei einem BGB- Vertrag gibt es solch eine Verlängerung der Gewährleistung nicht.
Was ist denn, wenn der Bauherr den Mangel nicht nur schriftlich meldet, sondern der Unternehmer tatsächlich aufbessert.
Beispiel:
Bauherr findet im 4. Jahr noch einen Mangel, Unternehmer bessert auf und nach 3 Jahren tritt der gleiche Mangel erneut auf.
Was sind die Möglichkeiten bei einem BGB-, was bei einem VOB- Vetrag?
Verhält es sich hier mit der Gewährleistung wie oben oder verlängert sich die Gewährleistung ab Ausbesserungsdatum um 4 bzw. 5 Jahre?