Re: zu kleines Baufenster in neuem Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauassessor am 12 Februar, 2008 um 11:28:51:

Antwort auf: zu kleines Baufenster in neuem Bebauungsplan von Gerdi am 11 Februar, 2008 um 16:43:13:

Hallo,

wie hat denn die Stadt auf Ihren Einwand reagiert?
Im Rahmen der Abwägung muss sie nämlich darlegen, warum Sie sich gegen Ihre Anregung entscheidet. Sollte das nicht erfolgt sein, kann das ein Abwägungsfehler sein, gegen den Sie gerichtlich vorgehen können.

Eine Wertminderung sehe ich jedoch nicht zwingend, da unklar ist, ob Sie bisher das Recht hatten, einen Anbau zu tätigen. Wenn doch, dann ist entscheidend, seit wann dies der Fall ist. Sollten Sie schon seit mehr als 7 Jahren berechtigt gewesen sein, einen Anbau zu machen, und Sie nutzen dieses Anrecht nicht, dann können Sie für den vermeintlichen Wertverlust des Grundstücks von der Gemeinde keine Entschädigung mehr verlangen (Ausnahme sind Planungskosten, die Sie bereits hatten für einen Bau, den Sie jetzt aber nicht mehr durchführen können).


: Hallo,

: wir haben gerade zufällig erfahren, dass unsere Gemeinde für unsere Straße einen Bebauungsplan aufgestellt. An diesem Plan stört uns die Festlegung der hinteren Baugrenze.
: An viele Häuser in unserer Straße wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Richtung der Gärten Anbauten getätigt. das hat nie jemanden gestört und sieht auch gut aus. Genau das haben wir nun auch vor. Schon während der Auslegung des Bebauungsplanes haben wir unseren Wunsch der Stadt. Leider ohne Erfolg. Der Bebauungsplan wurde nun verabschiedet, auf unseren Einwand aber nicht eingegangen.
: Kann die Stadt denn einfach so die Baugrenze festlegen und uns damit einen Anbau verbieten? Das stellt doch eine Wertminderung unseres Grundstücks dar und verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Schliesslich haben schon 6 Nachbarn einen schicken Anbau.
: Gerdi





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