Re: Ausnutzung der 16-Meter-Regel


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Abgeschickt von Passau am 12 Februar, 2008 um 12:38:50

Antwort auf: Ausnutzung der 16-Meter-Regel von Florian am 09 Februar, 2008 um 16:56:30:

Theoretisch wäre eine solche Konstrution denkbar, wobei die einzelnen Gebäude auch noch die jeweiligen anderen Einschränkungen, wie z. B. mittlere Wandhöhe bei Garage, einhalten müssten. Zudem ist zu beachten, ob nicht etwa ein Bebauungsplan oder eine städtebauliche Satzung andere Festsetzungen enthält. Aber wie Sie selbst sagen: alles Theorie!



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