Re: das sagt das Bauamt


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Abgeschickt von Bolanger am 12 Februar, 2008 um 15:52:50:

Antwort auf: Re: das sagt das Bauamt von Dino Fazio am 10 Februar, 2008 um 18:35:55:

Nun mal ehrlich... Wer soll Ihnen sagen können, auf wie viel Wohlwollen Sie beim Bauamt treffen? Die meisten Regelungen bzgl. Ausnahmen werden als "kann" bezeichnet. Wenn die Gemeinde also will, dann kann sie eine oder mehrere Ausnahmen und Abweichungen gestatten. Wenn sie nicht will, dann eben nicht. Ich denke Sie haben bessere Chancen, wenn Sie freundlich zum Bauamt gehen und Ihre Wünsche dort besprechen. Wenn Sie sich da snicht zutrauen, dann machen Sie vorher einen Kurs "Verhandlungsführung" oder nehmen Sie einen Architekten mit.


: Oh doch, lieber Herr/Frau BOHLANGER. Sie sind freundlichst eingeladen, unser hiesiges Bauamt zu besuchen, mit uns zusammen, wenn Sie möchten.

: : erwarten Sie hier tatsächlich, dass Ihnen noch jemand sagt, wei sich der zuständige Sachbearbeiter morgen um 10:00 fühlt und ob es sich lohnt, dort Montags aufzutauchen oder doch lieber Mittags nach dem guten Kantinenessen?

: : Fragen Sie doch einfach beim Bauamt nach, dann wissen Sie mehr. Die Luete beissen nicht


: : : Hallo, liebe Teilnehmer!
: : : Es geht um eine Aufstockung in NIEDERSACHSEN. Weiß jemand, wie viele Grenzabstandsprivilegien, Ausnahmen und Befreiungen insgesamt hier auf einem Grundstück durchgeboxt werden können? Die Sache sähe so aus: Ein aufgestocktes Siedlungshaus beansprucht auf beiden Seiten das Schmalseitenprivileg. Zusätzlich dazu beansprucht es auf der Giebelseite auch noch die Anrechnung der öffentlichen Straßenfläche, weil sonst 1H nicht einzuhalten ist. Auf einer der Schmalseiten beträgt der Grenzabstand zum Nachbarn (bei angeblicher Traufhöhe von augenzwinkernden 5,99 m) nur exakt 3,00 m, aber der Dachüberstand beträgt 0,70 m. Was ja wohl dann gar nicht geht. Abweichend von Bauantrag und Bauplan fiel die Ausführung in jeder Richtung immer noch einen heftigen Tick großzügiger aus.
: : : Es käme noch dazu, dass auch auf zwei Gtrenzen desselben Grundstücks bereits Grenzabstandsbaulasten für übergroße Nebengebäude beansprucht werden mussten. Es geht wohlgemerkt um NIEDERSACHSEN, und dort einen (vorsichtig gesagt) ganz auffällig südländischen Landkreis. Wer kan mir sagen, wie weit ich in Niedersachsen gehen dürfte?

: : : Mit Dank und freundlichen Grüßen!





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