Grenzbau Gartenhaus


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Abgeschickt von Unger am 13 Februar, 2008 um 08:54:24

Hallo,

ich habe einen Gartenhaus gebaut 2m von der Nachbar Grenze entfernt.
Die 15m Grenzbebaung habe ich schon mit der Garage ausgeschöpft.
Das Bauamt verpflichtet mich jetzt das Gartenhaus um 1m zu verschieben um die Grenzbebaung von 3m einzuhalten.
Das Bauamt kann mir da keine Ausnahme geben laut Gesetz. Stimmt das?
Das Gartenhaus hat mehr 15 Raummeter also Genehmigungpflichtig

Ich möchte das Gartenhaus nicht verschieben! Gibt es hier ein andere Lösung?



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