grenzbebauung garage mit dachüberstand


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Abgeschickt von moni oberhuber am 13 Februar, 2008 um 09:30:26

eigentümer a baut garage als grenzbebauung mit 50cm dachüberstand zu nachbar b, (nachbar b war einverstanden!). länge garagenwand 6.50m.
gesamtlänge des daches 9m da ein überdachter holzlagerplatz da ist.aufgrund eines kleinen brandes wurden ein paar sparren ausgewechselt und das dach mit schindeln gedeckt, jetzige dach - gesamtlänge ca 10.50m. neuer besitzer c (Kaufte das haus vor ca 8 jahren) fordert von uns den dachüberstand abzuschneiden da er einen carport als grenzbebauung machen will und er den platz braucht.
frage: muß man das dach abschneiden oder gilt bestandrecht und das was mit dem vorbesitzer ausgemacht wurde?



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