Höhe einer Garage mit Flachdach in Schleswig-Holstein


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Abgeschickt von Lutz am 13 Februar, 2008 um 18:56:33

Mal angenommen, man möchte in Schleswig-Holstein in einem Einfamilienhausgebiet auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn eine Garage mit Flachdach bauen, dann gibt es dafür eine spezielle Garagenbauverordnung. In dieser wird nach Garagen mit Steildach und solchen mit Flachdach unterschieden. Für beide ist die Höhe auf 2,75 m beschränkt. Doch wie muß gemessen werden?

Bei den Garagen mit Steildach zählt die Höhe vom Boden bis zum Schnittpunkt der Dachbalken mit der aufstrebenden Wand, d. h. der Dachstuhl darf darüber hinaus ragen. Doch wie wird beim Flachdach gemessen? Zählt die gesamte Höhe einschließlich Dachstuhl, Verkleidung usw. (dann wäre die Flachdachgarage gegenüber der Steildachgarage benachteiligt) oder wird (ähnlich wie beim Steildach) nur bis zur Oberkante Wand = Auflagefläche der Dachbalken gemessen?

Viele Grüße

Lutz



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