Re: Anspruch auf Erschließung ?


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Abgeschickt von Karsten Meirer am 29 Juni, 2004 um 17:18:08:

Antwort auf: Anspruch auf Erschließung ? von Ranjo am 29 Juni, 2004 um 16:09:33:

Man lese § 123 Baugesetzbuch! Wenn zugunsten der Stadt und zulasten des Bauträgers verzichtet wurde dann kann man da nichts verlangen. Das wird teuer!


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