Re: grenzbebauung garage mit dachüberstand


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Februar, 2008 um 22:13:52

Antwort auf: grenzbebauung garage mit dachüberstand von moni oberhuber am 13 Februar, 2008 um 09:30:26:

: eigentümer a baut garage als grenzbebauung mit 50cm dachüberstand zu nachbar b, (nachbar b war einverstanden!). länge garagenwand 6.50m.
: gesamtlänge des daches 9m da ein überdachter holzlagerplatz da ist.aufgrund eines kleinen brandes wurden ein paar sparren ausgewechselt und das dach mit schindeln gedeckt, jetzige dach - gesamtlänge ca 10.50m. neuer besitzer c (Kaufte das haus vor ca 8 jahren) fordert von uns den dachüberstand abzuschneiden da er einen carport als grenzbebauung machen will und er den platz braucht.
: frage: muß man das dach abschneiden oder gilt bestandrecht und das was mit dem vorbesitzer ausgemacht wurde?

... sie wollen den Nachbarn dazu zwingen, sein eigenes Grundstück nicht ausnutzen zu dürfen??? Ergibt sich nicht schon daraus, dass sie dem Nachbarn seinen, ihm gehörenden Luftraum seines Grundstückes zur Nutzung durch ihn selbst zur Verfügung stellen müssen. Schließlich nutzen Sie doch zur Zeit (unberechtigt aber geduldet) den Bereich des nachbarlichen Grundstücks und nicht umgekehrt.



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