Abgeschickt von Erich Bauer am 14 Februar, 2008 um 21:03:54
Antwort auf: Baufenster um 3m verschoben von Tanja B am 14 Februar, 2008 um 11:43:14:
Strafe:
Bauherr und/oder Architekt müssen ggf. mit einem Bußgeld rechnen. In Hessen beispielsweise gibt es dafür einen Bußgeldkatalog - wie im Straßenverkehr.
Rückbauverpflichtung:
Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Bauaufsichtsbehörde.