Umwandung Sondernutzungsrecht in Sondereigentum


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Abgeschickt von Piacenza am 16 Februar, 2008 um 00:13:18

Hallo,
ein Bauträger hat mir eine Maisonette-Wohnung zum Kauf angeboten (Mehrfamilienhaus). Er hat eine Etage der Wohnung saniert, durch eine Treppe mit dem Spitzboden verbunden und den Spitzoden zum Wohnraum ausgebaut. Nach Durchsicht der Teilungserklärung habe ich festgestellt, dass dort nur das untere Geschoss als Wohnung (Sondereigentum) ausgewiesen ist mit dem Zusatz, das der jeweilige Eigentümer berechtigt ist, beide Geschosse mit einer Treppe zu verbinden. Anlage zur Teilungserklärung ist die Gemeinschaftsordnung. Hier steht weiter, dass der jeweilige Nutzungsberechtigte des Dachbodens berechtigt ist, den Dachboden als Wohnraum auszubauen, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Umwandung in Wohnungseigentum einzuholen, das Teileigentum in Wohnungseigentum umzuwandeln und in die Grundbücher eintragen zu lassen - ohne dass es einer weiteren Zustimmung der Wohnungseigentümer bedarf.

Das Sondernutzungsrecht ist im Grundbuch vermerkt. Ferner wird auf die Teilungserkärung (die die Gemeinschaftsordnung als Anlage hat) verwiesen.

Der Bauträger hat inzwischen 3 Einheiten aus dem Haus verkauft. Auf meine Aussage, dass ich keine Etagenwohnung mit Sondernutzungsrecht erwerben werde, wollte er nun in Anwendung der Gemeinschaftsordnung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Mainsonette einholen und weiter unter Berufung auf die Gemeinschaftsordnung einseitig die Teilungserklärung ändern.

Meine Fragen:
a)Ist dies rechtlich möglich und
b) sollten Rechtsprobleme auftreten, was kann mir als Käufer passieren?

Besten Dank im Voraus!




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