Re: Baulast bei Privatstr?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Jojo am 18 Februar, 2008 um 08:22:02:

Antwort auf: Re: Baulast bei Privatstr? von nadie am 28 Januar, 2008 um 12:10:43:

Hallo,

die Aktenzeichen kann ich leider nicht finden und auch das Gericht kann damit nichts anfangen. Können Sie bitte prüfen, ob da ein Tippfehler drin ist?

Danke,

Jojo


: Die Voraussetzungen sind ziemlich eng, Entscheidungen des maßgeblichen OVG NRW in NRWE zu den Aktenzeichen 7 B 680/05 bzw. und v.a.: 7 A 4101/01.
: Wenn Sie schon wissen, dass es eine *Privat*straße ist, wird es vermutlich nicht passen.
: Ggf. über eine Anfrage bei der Bauaufsicht bzw. sogar Bauvoranfrage klären.

: Nadie
: : Hallo,

: : wir überlegen ein Grundstück zu kaufen, dass an der Ecke einer öffentlichen Straße und einer Privatstr. liegt. Erschließung erfolgt über die öffentliche Straße. Nun habe ich gelesen, dass die Privatstr. als öffentliche Verkehrsfläche gilt, da es keine Schranke gibt und prinzipiell jedem die Zufahrt frei steht.

: : Können dann die Abstandsflächen meines geplanten Hauses auf der Privatstr. liegen?
: : Laut BauONRW dürfen Abstandsfläche auch auf üfentlichen Verkehrsflächen liegen. Auf der anderen Seite ist das aber ein Privatgrundstück.

: : Danke,

: : Jojo




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]