Vorkaufsrecht


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Abgeschickt von Vogele Hermann am 18 Februar, 2008 um 19:56:19

Ein Einfamilienhaus steht zum Verkauf an. Es ist ein Vorkaufsrecht für eine Person im Grundbuch eingetragen. Ein Käufer für diese Immobilie ist bereits gefunden, will diese aber nur nach Löschung dieses Eintrages erwerben. Die Person mit dem Vorkaufsrecht fordert einen Betrag um dieser Löschung zuzustimmen.
Gibt es irgendwelche Richtlinien über die Höhe eines solchen Betrages? Wie hoch ist die Wertminderung einer Immobilie durch solch einen Grundbucheintrag? Oder ist dies alles reine Verhandlungssache? Fallen der Person bei nicht Inanspruchnahme Ihres Vorkaufsrechtes Notarkosten an?
Vielen Dank für Ihre Antworten.




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