Abgeschickt von Tobias Hanf am 19 Februar, 2008 um 10:46:22
Liebe Forumsteilnehmer,
Ich habe eine Anfrage zur Anrechnung von Grundflächen auf die GRZ
Objektdaten:
-Innenbereich, kein B-Plan
-Wohn- und Geschäftshaus
Werden folgende Flächen auf die GRZ angerechnet:
-Asphaltstreifen zwischen Haus und Grundstücksgrenze (zur Straße) Streifenbreite ca 0,2 - 1,2m ; ca. 13 qm
-gepflasterter Eingangsbereich (überdacht), ca. 14 qm
-Pavillon aus Holz, Fußboden gepflastert, im Garten; ca. 13 qm
- Treppen am Hang im Garten
-Stützmauern
-Vorbau am Haus im 1./2.OG (Treppenaufgang), Im EG ist dort nichts
Wird der überdachte Eingang am Haus (hat keine Wände) mit zur GFZ angerechnet?
Vielen Dank für Eure Hinweise.
MfG
Tobias Hanf