Re: Veränderungssperre abgelaufen =Genehmigung für mich?


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Abgeschickt von Nadie am 19 Februar, 2008 um 10:49:30:

Antwort auf: Veränderungssperre abgelaufen =Genehmigung für mich? von Micha1 am 18 Februar, 2008 um 13:36:39:

Wenn der Bauantrag bestandskräftig abgelehnt wurde, ist er erst einmal abgeschlossen, man könnte den Antrag daher nun nur noch einmal erneut stellen (anders als bei einer Zurückstellung).
Grundsätzlich besteht dann ein Anspruch auf Genehmigung eines ansonsten genehmigungsfähigen Bauantrags. Für eine erneute Veränderungssperre gelten engere Voraussetzungen (Sie erwähnen nicht, dass die VÄ-Sperre verlän gert worden sei), s. § 17 BauGB.
Interessant ist dann irgendwann auch die Entschädigung nach § 18 BauGB.
Wenn man es ernst meint, ist die Prüfung des Einzelfalles eine Sache für einen versierten Rechtsanwalt.
Der prüft dann auch, ob evtl. ein planungsrechtlicher Vorbescheid beantragt werden soll, was billiger sein könnte.
: Hallo,

: wir haben vor längerer Zeit einen Bauantrag gestellt, der aufgrund einer bestehenden Veränderungssperre abgelehnt wurde. Offensichtlich entspräche unser Vorhaben nicht dem zukünftigen Bebauungsplan der Stadt. Inzwischen ist die Veränderungssperre abgelaufen, der Bebauungsplan steht aber noch nicht. Habe ich dann eine Chance, meinen ursprünglichen Bauantrag genehmigt zu bekommen? Oder kann die Gemeinde dann einfach eine neue Veränderungssperre ausrufen und mich wieder blockieren?

: Michael





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