Abgeschickt von Bauassessor am 19 Februar, 2008 um 11:34:25:
Antwort auf: Anrechnung auf die GRZ von Tobias Hanf am 19 Februar, 2008 um 10:46:22:
Hallo,
im Innenbereich nach § 34 BauGB spielt die GRZ für die planungsrechtliche Zulässigkeit keine Rolle...
Es stellt sich allein die Frage, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt, zum Beispiel anhand:
- Geschossigkeit,
- vorhandener "Baugrenzen" benachbarter Gebäude,
- Nutzung.
: Liebe Forumsteilnehmer,
: Ich habe eine Anfrage zur Anrechnung von Grundflächen auf die GRZ
: Objektdaten:
: -Innenbereich, kein B-Plan
: -Wohn- und Geschäftshaus
: Werden folgende Flächen auf die GRZ angerechnet:
: -Asphaltstreifen zwischen Haus und Grundstücksgrenze (zur Straße) Streifenbreite ca 0,2 - 1,2m ; ca. 13 qm
: -gepflasterter Eingangsbereich (überdacht), ca. 14 qm
: -Pavillon aus Holz, Fußboden gepflastert, im Garten; ca. 13 qm
: - Treppen am Hang im Garten
: -Stützmauern
: -Vorbau am Haus im 1./2.OG (Treppenaufgang), Im EG ist dort nichts
:
: Wird der überdachte Eingang am Haus (hat keine Wände) mit zur GFZ angerechnet?
: Vielen Dank für Eure Hinweise.
: MfG
: Tobias Hanf