Re: Anrechnung auf die GRZ


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Abgeschickt von Bauassessor am 19 Februar, 2008 um 11:34:25:

Antwort auf: Anrechnung auf die GRZ von Tobias Hanf am 19 Februar, 2008 um 10:46:22:

Hallo,

im Innenbereich nach § 34 BauGB spielt die GRZ für die planungsrechtliche Zulässigkeit keine Rolle...

Es stellt sich allein die Frage, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt, zum Beispiel anhand:

- Geschossigkeit,
- vorhandener "Baugrenzen" benachbarter Gebäude,
- Nutzung.


: Liebe Forumsteilnehmer,

: Ich habe eine Anfrage zur Anrechnung von Grundflächen auf die GRZ

: Objektdaten:
: -Innenbereich, kein B-Plan
: -Wohn- und Geschäftshaus

: Werden folgende Flächen auf die GRZ angerechnet:
: -Asphaltstreifen zwischen Haus und Grundstücksgrenze (zur Straße) Streifenbreite ca 0,2 - 1,2m ; ca. 13 qm
: -gepflasterter Eingangsbereich (überdacht), ca. 14 qm
: -Pavillon aus Holz, Fußboden gepflastert, im Garten; ca. 13 qm
: - Treppen am Hang im Garten
: -Stützmauern
: -Vorbau am Haus im 1./2.OG (Treppenaufgang), Im EG ist dort nichts

:
: Wird der überdachte Eingang am Haus (hat keine Wände) mit zur GFZ angerechnet?

: Vielen Dank für Eure Hinweise.

: MfG

: Tobias Hanf





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